Elektroautos können grundsätzlich überall parken, wo auch Benziner zugelassen sind. Allerdings haben Elektroautos den Ruf, dass sie schneller Feuer fangen und schwieriger zu löschen sind. Das ist ein Mythos, der bereits vor Jahren entlarvt wurde.
Tatsächlich ist das Brandrisiko von Elektroautos vergleichbar mit dem von Verbrennern. Trotzdem hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft in einer privaten Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses das Parken von Elektroautos untersagt.
Der Grund für dieses Verbot war die Annahme, dass Elektroautos eine erhöhte Brandgefahr darstellen könnten, die das Gebäude gefährden würde.
E-Autos dürfen wieder in Privatgaragen parken
Eine Eigentümerin des Hauses klagte gegen das Verbot und bekam vom Amtsgericht Wiesbaden Recht. Das Urteil besagt, dass Elektroautos und Hybride wieder in der Tiefgarage parken dürfen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Wohnungseigentümer ein gesetzliches Recht auf eine Ladestation haben. Würden Elektroautos in der Garage verboten, wäre diese Ladesäule nutzlos.
Dies widerspreche einem der Hauptziele der Reform des Wohnungseigentümergesetzes, welches durchgesetzt werden müsse. Die Richter wiesen darauf hin, dass selbst eine höhere Brandgefahr kein ausreichender Grund sei, Elektroautos das Parken in der Garage zu verbieten.
Öffentliche Garagen dürfen E-Autos verbieten
In öffentlichen Tiefgaragen oder Parkhäusern gelten andere Regelungen. Hier dürfen Betreiber eigene Vorschriften erlassen und könnten theoretisch das Parken von Elektroautos und Hybriden verbieten. Allerdings ist dies in der Praxis nicht sehr häufig der Fall.
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